Zu den Leistungen der Verwaltung gehören die unabdingbaren gesetzlichen Aufgaben gemäß § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die - sofern ein Verwaltungsbeirat bestellt ist - in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit diesem durchgeführt werden. Die nachfolgenden Leistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Der Aufwand wird mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten...
In der Mietenverwaltung überträgt der Eigentümer dem Verwalter die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes notwendig sind. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers zu vertreten und die nachstehend aufgeführten Aufgaben wahrzunehmen...
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