Zu den Leistungen der Verwaltung gehören die unabdingbaren gesetzlichen Aufgaben gemäß § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die - sofern ein Verwaltungsbeirat bestellt ist - in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit diesem durchgeführt werden. Die nachfolgenden Leistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Der Aufwand wird mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.
Aufstellen eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gemäß § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum.
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum.
Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten und Protokollieren der gefassten Beschlüsse.
Der Verwalter führt die Konten der Gemeinschaft (Giro- und Anlagekonten etc.) und verwaltet diese gemeinschaftlichen Gelder.
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen (Hauswart- und Münzgeldkassen, falls vorhanden).
Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, insbesondere:
Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Führen der Preisverhandlungen und Auswahl der zu beauftragenden Firma.
Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum. Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft.
Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden sowie Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den Technischen Überwachungsverein (TÜV) z. B. an Heizung, Aufzügen, Garagentoren, etc.
Selbstverständlich sind darüber hinausgehende Leistungen möglich, die jedoch im einzelnen zu vereinbaren sind.
In der Mietenverwaltung überträgt der Eigentümer dem Verwalter die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes notwendig sind. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers zu vertreten und die nachstehend aufgeführten Aufgaben wahrzunehmen.
Die Vermietung, die Ausführung besonderer behördlicher Auflagen oder Vorbereitung von Modernisierungsmaßnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Wir unterstützen Sie gern bei der Vermietung Ihrer Immobilie.
Dabei erhalten Sie von uns umfassende Dienstleistungen. Angefangen bei der Exposéerstellung bis hin zur Mietvertragsgestaltung und Übergabe Ihrer Immobilie decken wir den kompletten Prozess ab. Weiterhin empfehlen und organisieren wir für Sie auf Wunsch erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, um einen fairen Mietpreis zu erzielen.
Zudem ist eine umsichtige Mieterakquisition Grundlage einer sorgenfreien Immobilie. Daher wird unsererseits neben der Vorvermieterbescheinigung und der üblichen Bonitätsprüfung durch Einholung von Selbstauskunft und Gehaltsnachweisen generell eine SCHUFA-Anfrage getätigt. Somit halten wir das Risiko von Zahlungsausfällen so gering wie möglich.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr Team der Proventa Immobilien Verwaltungs GmbH